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Ziele / Satzung

Der Förderverein der Schule am Dohlberg e.V.
ist ein gemeinnütziger Verein.

Mit einer Bildungspolitik, die sich nur am Nötigsten orientiert, wird unsere Ge-
sellschaft den Anforderungen der Zukunft nicht gerecht.
Wer neue Wege gehen, wer kreative Ideen verwirklichen und dabei noch für
sozialen Ausgleich sorgen will, muss bereit sein, selbst aktiv zu werden oder
Initiativen zu unterstützen.
Schule ist ein bedeutender Abschnitt im Leben der Kinder, den wir und Sie,
liebe Eltern, mitgestalten können.
Der Förderverein unterstützt hauptsächlich mit Mitteln aus Mitgliedsbeiträgen und Spenden die Haupt- und Realschule in ihrer pädagogischen Arbeit.
Somit werden und wurden Materialien für alle Unterrichtsbereiche angeschafft,
aber auch namhafte Beträge in die Schülerbücherei investiert, denn die Förder-
ung des Lesens, der Zugang zu Büchern, ist ein Schwerpunkt unserer Arbeit.


Konto IBAN:  DE 49 51850079 0120000 896  BIC:  HELADEF1FRI


Seit Gründung des Fördervereins im Jahre 1973 (ehemals Elternhilfe e.V.) bis ins Jahr 2017 haben wir die Schule mit mehr als 70.000 € unterstützt.

Unser Dank gilt allen ehemaligen und heutigen Mitgliedern !!

Wenn auch Sie helfen möchten, werden Sie Mitglied im Förderverein!
Sprechen Sie uns an . . .

. . . . . hier ein kurzer Auschnitt aus unserer Satzung, die auch Sie überzeugen kann

§ 2 Zweck des Vereins

  1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig. Der Satzungszweck wird verwirklicht durch ehrenamtliche Tätigkeit und die Beschaffung von Mitteln für die Schule am Dohlberg. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zwecke des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  2. Besonderes Ziel ist die Förderung von Bildung und Erziehung, Kunst, Kultur und Sport in Anlehnung an das Schulangebot.
  3. Die Beiträge der Einzelmitglieder und die eingehenden Spenden dienen in voller Höhe nach Abzug eventuell anfallender Kosten (Verwaltungskosten, Fahrtkosten und sonstiger Auslagen) der Verwirklichung dieses Satzungszwecks.

§ 3 Mitgliedschaft

Mitglied des Vereins kann jede natürliche und jede juristische
Person werden, die den Vereinszweck zu fördern bereit ist und sich
verpflichtet, den von der Mitgliederversammlung beschlossenen Beitrag zu
leisten.

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